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Soziales

Adresse

Gesellschaft + Soziales
Gemeindeverwaltung Bauma
Dorfstrasse 41
Postfach 232

8494 Bauma

Tel. 052 397 70 50
E-Mail

Kontakt

  • Garessus Yves

    Funktion
    • Leiter Soziales

    Gemeindeverwaltung Bauma
    Gesellschaft + Soziales
    Dorfstrasse 41
    Postfach 232

    8494 Bauma

    Tel. 052 397 70 51
  • Vogler Nora

    Funktion
    • Sachbearbeiterin

    Gemeindeverwaltung Bauma
    Gesellschaft + Soziales
    Dorfstrasse 41
    Postfach 232
    8494 Bauma

    Tel. 052 397 70 53

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bauma

Montag
08.30 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

08.30 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag
07.00 Uhr - 14.00 Uhr durchgehend

Sprechstunde vor Ort in der Gemeindeverwaltung Fischenthal

Mittwochmorgen
08.30 Uhr - 11.30 Uhr

Terminvereinbarungen nach telefonischer Voranmeldung auch ausserhalb der Sprechstundenzeit möglich.

Themenbereiche

Sozialberatung

Alle mündigen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Fischenthal, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage befinden, können die Dienste des Sozialamtes in Anspruch stellen.

Ziele der Sozialhilfe

Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe werden von der seit 1. Januar 2000 gültigen Bundesverfassung ausdrücklich garantiert. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist kantonal geregelt und im Kanton Zürich sind für die Gewährung der Sozialhilfe die Gemeinden zuständig. Nebst der Existenzsicherung ist die (Wieder-) Eingliederung von arbeitsfähigen erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel der Sozialhilfe. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert. Nach Möglichkeit bietet die Sozialberatung Plätze in Arbeitsprogrammen und -projekten, welche die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen.

Höhe der Sozialhilfe

Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach der Kompetenzordnung und den internen Richtlinien der Abteilung Soziales der Gemeinde Fischenthal, die sich eng an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS anlehnen.

Mietzinslimiten (inkl. Nebenkosten) der Gemeinde Fischenthal  
1-Personen-Haushalt CHF 1'000.00
2-Personen-Haushalt CHF 1'210.00
3-Personen-Haushalt CHF 1'480.00
4-Personen-Haushalt CHF 1'720.00
5-Personen-Haushalt CHF 1'920.00
ab 6-Personen-Haushalt CHF 2'250.00
mehr als 6-Personen-Haushalt CHF 2'250.00


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