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Hundekontrolle

Adresse

Hundekontrolle
Oberhofstrasse 2
8497 Fischenthal

Tel. 055 265 60 00
E-Mail

Kontakt

  • Haubenschmid Petra

    Funktion
    • Verantwortliche
    Tel. 055 265 60 01

Informationen

Halterinnen und Halter von Hunden sind im Kanton Zürich verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben. Ebenfalls müssen der zuständigen Amtsstelle sowie zusätzlich der Registrierungsstelle AMICUS folgende Ereignisse gemeldet werden:

  • Änderungen der Personalien des Halters/der Halterin
  • Besitzerwechsel
  • Tod des Hundes

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe muss jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus entrichtet werden. Die Hundetaxe der Gemeinde Fischenthal ZH beläuft sich auf CHF 150.00 pro Jahr pro Hund.

Hunde im Sinne von § 25 des Hundegesetzes des Kantons Zürich sind von der Abgabe befreit, sofern die Hundehalterin oder der Hundehalter den erforderlichen Nachweis bzw. die Anerkennung erbringen kann.

Hundeausbildung

Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassentypliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.

Links

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