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Elterninfo ABC

A

    Absenzen

    Die Eltern sind für den regelmässigen Kindergarten- und Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht bei der Lehrperson unter Angabe von Gründen zu entschuldigen. Für hohe religiöse Feiertage werden die Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Verlangen der Eltern von der Schulleitung dispensiert. In der Regel werden keine Ferienverlängerungen bewilligt. Die Ferien sind durch die Eltern so zu planen, dass keine zusätzlichen Ferientage beansprucht werden. 

    Anmeldung Kindergarteneintritt

    Die Anmeldeformulare werden den betroffenen Familien jeweils im November durch die Schulverwaltung zugestellt. Auskunft über vorzeitige Einschulung oder Rückstellung gibt die Schulleitung

    Ansprechperson

    Für Fragen und Probleme aller Art ist die Klassenlehrperson immer die erste Ansprechperson.

B

    Begabtenförderung (BEGA)

    Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule und erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht. Sie berücksichtig die individuellen Neigungen aller Schülerinnen und Schüler. Ein grosser Teil der begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schüler kann im Rahmen des Regelunterrichts gefördert werden.

    Die Grenzen von Begabung zu besonderer Begabung, ausgeprägter Begabung und Hochbegabung sind fliessend. Begabtenförderung meint Angebote und Massnahmen für begabte Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt.

    Berufswahl

    Die Lehrkräfte an der Sekundarstufe haben gemäss Lehrplan den Auftrag, die Schülerinnen und Schüler auf die Berufswahl vorzubereiten. Einerseits unterstützen sie die Jugendlichen bei der Einschätzung ihrer Fähigkeiten und Begabungen, andererseits geben sie ihnen einen Überblick über die Berufs- und Arbeitswelt. Im Verlauf der Berufswahlvorbereitung kommt die Zusammenarbeit der Eltern, der Berufsberatung und der Lehrlingsausbildner zum Tragen. Im zweiten Sekundarstufenjahr wird eine Schnupperwoche für die ganze Klasse organisiert. Ziel: Jede Schülerin, jeder Schüler setzt sich mit seiner zukünftigen Berufswahl auseinander und sucht einen Schnupperplatz. Die Schnuppertage werden dann gemeinsam im Schulunterricht ausgewertet.

    Besuchsmorgen

    Jeweils im Frühling und im Herbst finden an zwei Morgen die Besuchsmorgen statt. Die Termine werden laufend in der Agenda aktualisiert.

    Der Schulunterricht findet nach Stundenplan statt.
    Es wird darum gebeten, dass der Unterricht nicht durch anwesende kleinere Geschwister gestört wird.

    Betreuung

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Betreuung.

    Bibliothek für Schule und Gemeinde

    Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Bibliothek Fischenthal.

    Blockzeiten

    Blockzeiten werden für Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen (Kindergarten bis Sekundarstufe) angeboten. Damit bietet die Volksschule Eltern und Kindern Zeitstrukturen an, die den Lebensverhältnissen vieler Familien entgegenkommen. Wenn der Unterricht vormittags nicht vier Lektionen dauert, werden Betreuungsstunden angeboten.

    Der Vormittagsunterricht im Kindergarten findet in Form von vierstündigen Blockzeiten statt. Die Auffangszeit am Morgen wird von 08:10 Uhr bis 8:20 Uhr angeboten, der Morgenunterricht findet von 08:20 Uhr bis 11:50 Uhr statt. 

    Die Halbklasse des ersten Kindergartenjahres hat am Nachmittag frei. Die Halbklasse des zweiten Kindergartenjahres hat an zwei Nachmittagen Unterricht. Der Nachmittagsunterricht findet von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt.  

D

E

    Elternkontakte

    Die Schule legt Wert auf guten Elternkontakt. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen bei besonderen Anliegen auch weitere Termine.

    Elternmitwirkung

    Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Elternmitwirkung.

    Elternpflichten

    Siehe Rechte und Pflichten der Eltern.

F

G

    Gesuche an die Schulpflege

    Gesuche an die Schulpflege sind schriftlich einzureichen. Termingebundene Gesuche müssen mindestens 3 Wochen vor Sitzungstermin auf der Schulverwaltung vorliegen, damit sie fristgerecht behandelt werden können. Die Schulpflege tagt in der Regel einmal monatlich. Die Daten der Schulpflegesitzungen sind in der Agenda ersichtlich.

H

    Hallenbadbesuch

    Im Kindergarten und in der 1. und 2. Klasse finden Hallenbadbesuche in Bauma statt. Die Kinder werden von ihren Lehrpersonen begleitet. Der Schwimmunterricht wird von Schwimmlehrpersonen erteilt.

    Hinwilerhuus Valbella

    Das Hinwilerhaus gehört der Stiftung "Hinwilerhuus Valbella". Zweck der Stiftung ist es, Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen und Erwachsenen des Bezirks Hinwil und soweit möglich auch anderen Regionen, zur Durchführung von Lagern, Kursen und Ferien, eine Ferienanlage in Valbella zur Verfügung zu stellen.

    Das Hinwilerhuus Valbella besteht aus einem Haupthaus mit drei Gruppenhäusern mit grosser Freizeitanlage, das für Klassenlager oder private Gruppen geeignet ist.

    Hinwilerhuus Valbella

I

    Integrative Förderung (IF)

    Die integrative Förderung ist ein sonderpädagogisches Angebot, das auf allen Schulstufen verpflichtend angeboten werden muss. Es unterstützt die Lehrpersonen in ihrer Berufsausübung, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eine den Unterricht in der Regelklasse ergänzende integrative Förderung erfordern. Vom Angebot der integrativen Förderung können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen, profitieren. Besondere pädagogische Bedürfnisse umfassen sowohl Schwierigkeiten als auch besondere Stärken und Begabungen. Integrative Förderung findet innerhalb der Klasse im Teamteaching oder in kleinen Gruppen im Gruppenraum statt. Die Förderlehrkraft und die Regelklassenlehrpersonen bereiten den Unterricht gemeinsam vor.

    Integrierte Sonderschulung (ISR)

    Zur Zielgruppe der integrierten Sonderschulung gehören Schülerinnen und Schüler mit einem hohen besonderen Bildungsbedarf. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, beziehungsweise Funktionseinschränkungen (Lern- oder Verhaltensstörung, eine tiefgreifenden Entwicklungsstörung (z.B. Autismus), Sprach- oder geistige Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung).
    Ausgehend von einer Standortbestimmung wird unter Einbezug der schulpsychologischen Empfehlungen und den daraus erarbeiteten Lern- und Entwicklungszielen, sowie dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler und der Situation der Regelschule, ein entsprechendes Setting bereitgestellt. Die Schülerinnen und Schüler werden von einer heilpädagogischen Fachlehrperson während einer festgelegten Anzahl Stunden in der Regelklasse begleitet und mit Hilfe aller beteiligten Personen in einer Regelklasse oder im Kindergarten integriert. Für die integrierte Sonderschulung gilt das Zuweisungsverfahren zur Sonderschulung. Die Schulpflege entscheidet auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten über die Sonderschulbedürftigkeit der Schülerin oder des Schülers.

    Integrierte Sonderschulung (ISS)

    Mögliche Kriterien für die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS) sind komplexe Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern, welche permanent ein hohes Mass an spezialisierter Fachkompetenz benötigen. Die betreffenden Sonderschülerinnen- und Schüler sind formell Schülerinnen und Schüler der Sonderschule. Die Hauptverantwortung für die sonderpädagogische Förderung trägt die Sonderschule und das Personal für die Durchführung der integrierten Sonderschulung wird von der Sonderschule angestellt.  Zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung der integrierten Sonderschulung ist die Sonderschule in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Regelschule. Für die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule gilt das Zuweisungsverfahren zur Sonderschulung. Die Schulpflege entscheidet auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten über die Sonderschulbedürftigkeit der Schülerin oder des Schülers.

J

    Jokertage

    Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben von zwei Tagen oder Halbtagen, welche die Schülerinnen und Schüler während eines Schuljahres beanspruchen dürfen. Die Schülerinnen und Schüler können ohne Vorliegen von Dispensationsgründen dem Schulunterricht fernbleiben.

    Formular Jokertage

    Reglement für den Bezug von Jokertagen

K

    Kindergarten

    Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Die Volksschulzeit dauert 11 Jahre. Es gelten alle Bestimmungen der Volksschule. Der Lehrplan ist verbindlich. Bei Fragen zum vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Ein Eintrittsabend für alle neu eintretenden Kindergartenkinder findet jeweils im Frühjahr statt.

    Erziehungsberechtigte, die ihr Kind ein Jahr zurückstellen möchen, müssen der Schulleitung ein schriftliches und begründetes Gesuch einreichen. Dem Gesuch muss ein ausführliches ärztliches Zeugnis beigelegt werden. Das Rückstellungsgesuch muss spätestens bis zum 31. März des Einschulungsjahres bei der Schulleitung eingereicht werden.

    Klassenhilfe

    Eine freiwillige Klassenhilfe ist regelmässig (in der Regel einen halben Tag pro Woche) in einer Klasse, um die Klassenlehrperson zu unterstützen. Sie wirkt als zusätzliche Bezugsperson der Schülerinnen und Schüler und unterstützt diese beim Lesen, Rechnen, Themen-Erarbeiten, Spielen, Handarbeit usw. Sie hört ihnen zu, erzählt, bringt eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, begleitet die Klasse bei Ausflügen - natürlich immer in Absprache mit der betreffenden Lehrperson. Interessierte Personen melden sich bitte bei der Schulleitung.

    Klassenlager

    Auf der Mittelstufe und auf der Sekundarstufe wird je ein Klassenlager durchgeführt. Das Klassenlager ist eine Arbeitswoche und wird an ein bestimmtes Unterrichtsziel geknüpft. Daneben dient es der Förderung der Gemeinschaft, der gegenseitigen Hilfsbereitschaft und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins eines jeden Schulkindes. Das Klassenlager wird begleitet von der Klassenlehrperson und mindestens einer weiteren Begleitperson. Der Elternbeitrag für Unterkunft und Verpflegung liegt bei CHF 22.00 pro Tag. Dieser Betrag wird vom Kanton festgelegt.

    Klassenzuteilung

    Die Klassenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Die Information über die Kindergarten-, Schulhaus- und Klassenzuteilung erfolgt jeweils per Ende Schuljahr. Im Vorfeld schriftlich eingereichte Zuteilungswünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt.

    Krankheit

    Krankheitsbedingte Absenzen von Schülerinnen und Schülern sind der entsprechenden Lehrperson vor der ersten Ausfallschulstunde mitzuteilen. Bei Schulbuskindern muss auch die entsprechende Schulbusfahrerin informiert werden. Auch individuelle Lektionen wie Musikstunden und Therapien müssen abgemeldet werden.

L

M

    Mittagstisch

    Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Mittagstisch.

    Morgenbetreuung

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Morgenbetreuung.

    Musikalische Grundausbildung

    Für Kinder in der 1. Klasse der Unterstufe wird unentgeltlich im Rahmen des Blockzeitenunterrichts eine musikalische Grundausbildung angeboten. Die musikalische Grundausbildung ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung des Musikunterrichts in der Volksschule. Die musikalische Grundausbildung wird durch eine Lehrperson der Musikschule Zürcher Oberland erteilt. Inhalte dieses Unterrichts sollen das Erkennen von Melodien, das Kennenlernen von verschiedenen Musikstilen, das Erweitern des Liedergutes, das Erfahren und Üben von Mehrstimmigkeit, das freie Singen, das Erlernen erster Notenwerte und Musikinstrumente und die Erweiterung der rhythmischen Grundkenntnisse ermöglichen.

    Musikschule

    Die Musikschule Zürcher Oberland bietet Instrumentalunterricht an, aber auch die Vermietung von Instrumenten. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr profitieren alle von einem von der Gemeinde subventionierten Instrumental- und Gesangsunterricht. Für einkommensschwache Familien gewährt die Gemeinde zusätzlich ein einkommensabhängiges Stipendium.

    Musikschule Zürcher Oberland

P

R

    Rauchverbot

    In sämtlichen Räumen der Schulhäuser und Turnhallen der Schule Fischenthal gilt ein generelles Rauchverbot. Organisatoren von bewilligten öffentlichen Veranstaltungen in den Turnhallen oder den Schulhäusern der Schule Fischenthal werden jeweils explizit darauf hingewiesen, dass das Rauchen in sämtlichen Räumen untersagt ist. Raucherinnen und Raucher müssen von den Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung angewiesen werden, sich ins Freie zu begeben.
    Für Schülerinnen und Schüler gilt ein absolutes Rauchverbot während der Schulzeit nicht nur innerhalb der Schulhäuser und Turnhallen sondern auch auf den Aussenarealen der Schulanlagen.

    Rechte und Pflichten der Eltern

    Grundsätzlich sind die Elternpflichten in Art. 302 Abs. 2 und 3 des Zivilgesetzbuches geregelt. § 57 des Volksschulgesetzes und § 66 der Volksschulverordnung konkretisieren die Elternpflichten in Bezug auf die Schule. Die Einhaltung der Schulpflicht beinhaltet die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch und die Pflicht zur rechtzeitigen und korrekten Abmeldung im Verhinderungsfall. Die Kinder und Jugendlichen sollen die Schule in einer Verfassung besuchen, die es ihnen erlaubt, dem Unterricht zu folgen. Dazu gehören grundlegende Voraussetzungen wie ausreichend Schlaf und gesunde Ernährung.

    Rechte und Pflichten der Lehrpersonen

    Die Lehrkräfte sind verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der unmittelbaren Gestaltung und Erteilung des Unterrichts zusammenhängen, wahrzunehmen. Sie wählen den Schulstoff im Rahmen des Lehrplans aus und bestimmen das Vorgehen. Dabei müssen anerkannte pädagogische und methodische Forderungen berücksichtigt werden.

    Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler

    Die Schülerinnen und Schüler haben die Anordnungen der Lehrperson zu befolgen und sich ihnen gegenüber anständig zu verhalten. Sie haben alle Handlungen, die sie selbst, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler und andere Personen körperlich oder seelisch gefährden oder durch die Sachwerte beschädigt werden, zu unterlassen.

    Rechtsmittel

    Es bestehen folgende Möglichkeiten, eine Massnahme oder einen Entscheid der Schulpflege anzufechten:
    Wiedererwägungsgesuch:
    Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungnahme, neues Gutachten. Auf ein Wiedererwägungsgesuch besteht keine Eintrittspflicht.
    Einsprache:
    Die Einsprache ist eine formelle Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist nur dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Gesamtbehörde, sondern von einem Ausschuss oder einem Einzelmitglied der Schulpflege gefällt worden ist. Es besteht eine Eintrittspflicht.
    Rekurs:
    Ein Entscheid der Schulpflege wird bei der nächst höheren Instanz, dem Bezirksrat Hinwil, angefochten. Es besteht eine Eintrittspflicht. Das Schreiben an den Bezirksrat muss eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung enthalten. Ausserdem muss die eingeräumte Rekursfrist eingehalten werden. Die Einreichung eines Rekurses hat für die Massnahme zumeist aufschiebende Wirkung. Bei einem ablehnenden Entscheid müssen die Kosten vom Rekurrenten getragen werden. Ein ablehnender Entscheid kann mit einem Rekurs an das Verwaltungsgericht angefochten werden.
    Aufsichtsbeschwerde:
    Handelt die Schulpflege nach Meinung einer Bürgerin oder Bürgers pflichtwidrig oder unzureichend, kann beim Bezirksrat Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulpflege wird dann überprüft und ein allfälliges Fehlverhalten kann gerügt werden. Entscheide können aber nur durch einen Rekurs umgestossen werden. Auf eine Aufsichtsbeschwerde besteht keine Eintrittspflicht.

    Religion und Kultur (R+K)

    Das Fach vermittelt Kenntnisse über die Weltreligionen. Das gehört zur Allgemeinbildung und fördert das Verständnis für die heutige Welt. Es respektiert die Weltanschauungen und Einstellungen von Eltern und Kindern. «Religion und Kultur» ist kein Bekenntnisunterricht. Die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit wird nicht angetastet. «Religion und Kultur» (R+K) ist ein obligatorisches Schulfach und Teil des Mensch und Umwelt-Unterrichts.

    Runder Tisch

    Der Runde Tisch ist ein wichtiges Instrument der integrativen Förderung, um die Förderziele festzulegen, die Fördermassnahmen zu bestimmen und deren Überprüfung zu sichern. Am Runden Tisch nehmen die Eltern, die Klassenlehrperson, die Lehrperson für schulische Heilpädagogik, ev. eine Fachlehrkraft, die Schulleitung und ev. in Ausnahmesituationen ein Mitglied der Schulpflege teil. Bei Bedarf ist auch der Schulpsychologische Dienst (SPBD Bezirk Hinwil) vertreten. Ein Runder Tisch beim Schulpsychologischen Dienst kann auch spontan von Eltern, Lehrpersonen, weiteren Erziehungsbeteiligten oder Behördemitgliedern gewünscht werden.

    Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPBD)

S

    Schnupperlehre

    Siehe auch Berufswahl. Während der Sekundarschulzeit ist es möglich, Schnupperlehren zu absolvieren. Vorab muss die Klassenlehrperson schriftlich informiert werden. 

    Schulärztliche Vorsorgeuntersuchung

    Schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen finden im 1. Kindergarten, in der 5. Klasse und in der 2. Sekundarklasse statt und sind obligatorisch. Die schulärztlichen Untersuchungen dienen dazu, Auffälligkeiten in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen einzuleiten.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulärztlicher Dienst.

    Schulbus

    Der Schulweg liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern (§ 80 der Volkschulverordnung) und es ist davon auszugehen, dass die Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen. In besonderen Fällen dient der Schulbus der Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Kindergartenstufe bis zur 3. Primarstufe.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulbus.

    Schulevaluation

    Die externe Evaluation bietet der Schule eine unabhängige Aussenansicht der Qualität ihrer Bildungsarbeit.

    Evaluationsbericht Schule Fischenthal, Schuljahr 2022/2021

    Schulisches Standortgespräch (SSG)

    Grund für ein schulisches Standortgespräch ist der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation einer Schülerin oder eines Schülers zu besprechen und einzuschätzen oder die Überprüfung einer bereits angeordneten sonderpädagogischen Massnahme. Das schulische Standortgespräch erfolgt auf Antrag der Lehrperson oder der Eltern (§ 24 Abs. 1 VSM). Die Lehrperson lädt - auch auf Antrag der Eltern - zum schulischen Standortgespräch ein. Ebenfalls können Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

    Schulleitung

    Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung und zusammen mit der Schulkonferenz für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Sie orientiert sich am Schulprogramm. Die Schulleitung regelt die Anliegen von Schülerinnen oder Schülern und Eltern, die mit der Klassenlehrperson nicht abschliessend behandelt werden können.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulleitung.

    Schulpflege

    Die Schulpflege nimmt die Aufsicht über die Schule Fischenthal wahr und ist für deren strategische Führung sowie die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen der Bildungsdirektion und des Volkschulamtes des Kantons Zürich verantwortlich. Die Schulpflege besteht aus fünf Mitgliedern einschliesslich seines Präsidenten, der zugleich Mitgleid des Gemeindrates (Ressort Bildung) ist.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulpflege.

    Schulprogramm

    Das neue Volksschulgesetz verpflichtet alle Zürcher Schulen ein Schulprogramm zu erlassen, welches ihre Ziele für die nächsten Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen enthält.

    Die Schulen setzen darin pädagogische Schwerpunkte und halten Entwicklungsziele fest. Das Schulprogramm ist das zentrale Instrument für die Gestaltung und die Entwicklung der einzelnen Schulen und ist Kern der schulinternen Qualitätssicherung und -entwicklung.

    Schulprogramm der Schule Fischenthal

    Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPBD)

    Fischenthal ist seit dem 1. Januar 2014 dem Schulpsychologischen Beratungsdienst des Bezirks Hinwil angeschlossen.

    Schulpsychologischer Beratungsdienst

    Schulreisen

    In der Regel führt die Klassenlehrperson jedes Jahr eine Schulreise durch. Diese steht in keinem direkten Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten. Klassen- und Fachlehrpersonen können zusätzlich auch Exkursionen durchführen, die den Lerninhalt des Unterrichts veranschaulichen und vertiefen. Über die Einzelheiten dieser Ausflüge werden die Eltern durch die Lehrperson frühzeitig informiert. Die Teilnahme der Kinder an diesen Anlässen ist obligatorisch. Die Reisen sind unentgeltlich.

    Schulsozialarbeit (SSA)

    Als Anlaufstelle berät und unterstützt der Schulsozialarbeiter die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bei familiären, sozialen und persönlichen Problemen, die Lehrpersonen bei pädagogischen und sozialen Themen wie Mobbing, Sucht, Gewalt, Freizeitverhalten, usw. Durch Einzelberatungen, Interventionen in Klassen und die Begleitung von Projekten leistet die Schulsozialarbeit einen Beitrag zu einem unterstützenden und positiven Schulklima. Der Schulsozialarbeiter ist eine unabhängige Vertrauensperson und steht unter Schweigepflicht. Eltern können sich direkt an den Schulsozialarbeiter wenden. Die Beratung ist kostenlos!

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulsozialarbeit.

    Schulvereinigung Einzugsgebiet Gibswil

    Der Schulvertrag zwischen der Primarschulpflege Wald und der Schulpflege Fischenthal regelt den Betrieb und die Verwaltung der Primarschule Gibswil-Ried für die 1. – 6. Klasse und des Kindergartens Gibswil. Die Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebietes Gibswil (Gemeindegebiet Fischenthal) werden vom Kindergarten bis zum Abschluss der 6. Klasse gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Wald durch die Schule Wald, im Kindergarten Gibswil und dem Primarschulhaus Ried, unterrichtet. Die Sekundarstufe absolvieren die Gibswiler Kinder im Schulzentrum Schmittenbach-Burghalden in Fischenthal.

    Schulverwaltung

    Die Schulverwaltung ist Dienstleistungszentrum und Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrpesonen und Schulleitung. Sie unterstützt die Schulpflege in strategischen und administrativen Aufgaben.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulverwaltung.

    Schulweg - Fahrrad- bzw. Mofabenutzung - Radweg von und nach Gibswil

    Schülerinnen und Schüler mit längerem Schulweg sind berechtigt, das Fahrrad oder entsprechend dem Alter ein Mofa für den Schulweg zu benutzen. Die Lehrerschaft der einzelnen Schulhäuser weist den Schülerinnen und Schülern einen Fahrrad-/Mofaabstellplatz zu. Schülerinnen und Schüler mit längerem Schulweg werden bei der Zuteilung bevorzugt.

    Das allgemeine Verhalten der Kinder auf dem Schulweg sowie das Einhalten von Verkehrsvorschriften liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Vorfällen auf dem Schulweg. Ebenfalls gehen materielle Schäden vollständig zu Lasten der Eltern.

    Die Eltern der Sekundarschülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Gibswil sind gebeten, ihre Kinder anzuweisen, aus Sicherheitsgründen den Radweg via Raadstrasse, Industrie «Eschmatt», Langwieslistrasse und Weiler «Fistel» für den Schulweg nach Fischenthal zu benutzen. Die Tösstalstrasse zwischen Gibswil und Fischenthal verfügt über keine Radstreifen. Die Schneeräumung des Radweges von Gibswil nach Fischenthal ist im Winter gewährleistet.

    Schulzahnpflege

    Die schulzahnärztlichen Untersuchungen beginnen mit dem Eintritt in den Kindergarten und erstrecken sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Laut Schulgesetz ist ein schulzahnärztlicher Untersuch pro Jahr für alle Schüler obligatorisch. Dieser ist für die Eltern unentgeltlich. Die Wahl des Zahnarztes für den Untersuch und die Behandlung ist frei. Grundsätzlich leistet die Schule keine Beiträge an Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Massnahmen. Eltern, die in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, können bei der Schulpflege um einen freiwilligen Behandlungsbeitrag ersuchen.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter Schulzahnpflege.

    Sekundarstufe

    Die Sekundarstufe in Fischenthal umfasst die drei Abteilungen A, B und C, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste ist. Die Schülerinnen und Schüler können in den Fächern Mathematik und Französisch in den Anforderungsstufen I, II oder III, unterrichtet werden. Die Anforderungsstufe I ist die anspruchsvollste. Die Anforderungsstufen können in einer Abteilung oder abteilungsübergreifend geführt werden. Weitere Informationen zur Sekundarstufe finden Sie auf dem Merkblatt Sekundarstufe der Bildungsdirektion.

T

    Turnhallen

    Die Nutzung der Turnhallen ist für die ortsansässigen Vereine kostenlos. Die Interessen der Schule gehen in jedem Fall vor.

    Richtlinien Raumnutzung Sporthallen

    Turnhalle am Gleis, Tösstalstrasse 151
    8497 Fischenthal

    Turnhalle Schmittenbach, Tösstalstrasse 157
    8497 Fischenthal

U

    Übertritt Sekundarstufe

    Im zweiten Semester der 6. Klasse findet jeweils ein Elterninformationsabend statt. Der Termin für den Elternanlass wird den Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung frühzeitig bekannt gegeben.

V

    Versicherungen

    Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerunfallversicherung mehr. Schäden, die durch Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebes verursacht werden, sind nur dann versichert, wenn der oder die Geschädigte eine Person ist, welche nicht in den Schulbetrieb involviert ist. Das heisst, wenn es sich um eine unbeteiligte Drittperson handelt. Die schulinternen Schäden an Personen und Sachen sind demnach über die Privathaftpflicht des Kindes, welches den Schaden verursacht hat, abzuwickeln.

    Vorbereitungskurs Gymiaufnahmeprüfung

    Die Vorbereitung zur Gymiaufnahmeprüfung kann von den Schülerinnen und Schülern der 6. Primarklasse mit einem Notendurchschnitt von mindestens einer 5 (Durchschnitt von Mathematik und Deutsch) besucht werden. Der Vorbereitungskurs findet ab Ende September im Schulhaus Bodmen statt. Anmeldetalon und weitere Informationen finden Sie hier.

W

    Wegzug aus der Gemeinde

    Bei Wegzug aus der Gemeinde Fischenthal sind die Eltern verpflichtet, dies der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung überweist die Schülerin, bzw. den Schüler an die Schule des neue Wohnortes.

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Z

    Zahnprophylaxe

    Die Schulzahnprophylaxe beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und erstreckt sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Die Schulzahnprophylaxe umfasst die regelmässige Aufklärung der Schüler- und Lehrerschaft über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung. In Zusammenarbeit mit dem Schulzahnarzt werden die nach dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Forschung als sinnvoll anerkannten und bewährten Prophylaxemassnahmen durchgeführt. Diese werden in der Schule Fischenthal 6-mal jährlich vollzogen, alternierend von der Klassenlehrpersonen und der Schulzahnpflegeinstruktorin. Die Schulzahnpflege führt in den einzelnen Schulklassen 3-mal jährlich eine Zahnputzaktion, unter Abgabe von Fluorgelee durch und vermittelt den Schülerinnen und Schülern die Wichtigkeit weiterer vorbeugender Massnahmen zur Gesunderhaltung des Gebisses. Schülerinnen und Schüler können von der Zahnputzaktion und der Entgegennahme der fluorhaltigen Päparate nur durch eine schriftliche Begründung der Erziehungsberechtigten dispensiert werden.

    Zeugnisse

    Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. Im Kindergarten wir mindestens einmal jährlich ein Gespräch geführt. In der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt, stattdessen wird jeweils Ende Semester ein Elterngespräch durchgeführt.

    Zuzug in die Gemeinde

    Bei Zuzug in die Gemeinde Fischenthal sind die Eltern verpflichtet, dies der Schulverwaltung sofort mitzuteilen. Die Schulleitung nimmt dann die Einteilung der Schülerinnen und Schüler vor.

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