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Amtliche Publikation: Gebundene Ausgabe Objektkredit Schliessanlagen Gemeindehaus

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2024 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss § 103 und § 105 des Gemeindegesetzes bewilligt:

CHF 110‘000.00 für den Ersatz der Schliessanlage beim Gemeindehaus Fischenthal

Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und gestützt auf Art. 19 Abs. 1, lit c VRG innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


Die Akten können vom 22. März bis 2. April 2024 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, eingesehen werden.

 

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