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Amtliche Publikation: Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassungen Hörnli 1-4 Fischenthal

Der Gemeinderat Fischenthal hat mit Beschluss Nr. 54/2024 vom 27. Februar 2024 das revidierte Schutzzonenreglement und den dazugehörigen Schutzzonenplan vom 10. Oktober 2023 für die Grundwasserschutzzonen Quellfassungen Hörnli 1-4 (Rietli-Quellen) neu festgesetzt.

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2024-0079 vom 14. März 2024 die mit Beschluss des Gemeinderates Fischenthal vom 27. Februar 2024 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hörnli 1-4 und das entsprechende Reglement genehmigt.

Rechtsmittel
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten können vom 22. März bis 22. April 2024 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, eingesehen werden.

Gemeinderat Fischenthal ZH