Überprüfung der Organisation der Finanzverwaltung benötigt mehr Zeit

Die vertieften Abklärungen zur zukünftigen Organisation der Finanzverwaltung Fischenthal zeigen, dass für eine definitive Entscheidung mehr Zeit erforderlich ist. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang entschieden, die Funktionen Leitung Finanzen und Sachbearbeitung Finanzen neu auszuschreiben, um damit eine weitere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Nachdem das Verwaltungsgericht Zürich im August 2025 entschieden hatte, dass Aufgaben der Finanzverwaltung grundsätzlich an Dritte übertragen werden dürfen, hat der Gemeinderat Fischenthal die vertraglichen und organisatorischen Rahmenbedingungen vertieft geprüft. Diese Abklärungen haben gezeigt, dass sowohl die konkrete Ausgestaltung eines allfälligen Gemeindetreuhandvertrags als auch die damit verbundenen submissions-rechtlichen Fragestellungen zusätzlichen Klärungsbedarf erfordern. Eine fundierte Vorbereitung – insbesondere eine allfällige Marktabklärung und Submission – ist mit einem entsprechenden zeitlichen wie auch finanziellen Aufwand verbunden. Eine Antragstellung an die Gemeindeversammlung im Juni 2026 ist daher nicht möglich.

Die Abklärungen haben zudem bestätigt, dass sich die Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren deutlich stabilisiert und positiv in ihren Organisationsstrukturen weiterentwickelt hat. Mit dieser Ausgangslage prüft der Gemeinderat neben einer externen Lösung auch die Möglichkeit, die Finanzverwaltung wieder mit gemeindeeigenem Personal zu besetzen.

Die Finanzverwaltung konnte in den vergangenen zwei Jahren mit Unterstützung externer Fachpersonen erfolgreich reorganisiert und gefestigt werden. Die heutigen Prozesse sind klar definiert und machen eine geordnete Übergabe an gemeindeeigenes Personal möglich. Zudem zeigen die jüngsten Rekrutierungen der Gemeinde Fischenthal, dass die Aussichten für die Besetzung von offenen Stellen mit qualifizierten Fachpersonen als positiv beurteilt werden können. Eine erneute Stellenausschreibung erlaubt es dem Gemeinderat, auch diese Möglichkeit gezielt zu prüfen und damit eine zusätzliche, fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Organisation der Finanzverwaltung zu erhalten.

Die Stellenausschreibungen umfassen die Funktionen Leitung Bereich Finanzen (80–100 %) sowie Sachbearbeitung Finanzen (40–60 %). Die konkreten Pensen beider Stellen sind abhängig voneinander und können flexibel vereinbart werden. So kann bestmöglich auf geeignete Bewerbungen und Stellenpensen eingegangen werden.

Der Gemeinderat wird gestützt auf die Ergebnisse der Stellenausschreibungen über die nächsten Schritte entscheiden und zu gegebener Zeit erneut informieren.

Gemeinderat Fischenthal ZH

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