Alimentenhilfe / Alimentenbevorschussung

Die Alimentenhilfe oder auch Alimentenbevorschussung genannt, unterstützt dabei den Lebensunterhalt von Kindern und anderen unterhaltsberechtigten Personen zu sichern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungen nicht oder nur teilweise leistet bzw. leisten kann.

Wofür ist die Alimentenhilfe da?

Die Alimentenhilfe stellt sicher, dass Kinder oder geschiedene bzw. getrenntlebende Partner die finanziellen Mittel erhalten, die ihnen zustehen. Damit können sie wichtige Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Bildung decken.

Anspruch und Antragstellung

Um Alimentenhilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zuständig für die Abklärung, Antragstellung und Durchführung der Alimentenbevorschussung ist das Amt für Jugend und Berufsberatung.

Das Amt prüft Ihren Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Kantons Zürich und berät Sie umfassend. Weitere Informationen, die benötigten Unterlagen und das Antragsformular finden Sie hier:

Kontaktstelle

Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe Bezirk Hinwil

Ausstellungsstrasse 88
8090 Zürich

 

E-Mail: alimente@ajb.zh.ch
Tel.: 043 259 90 90

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