Alimentenhilfe
Die Alimentenhilfe unterstützt dabei, den Lebensunterhalt von Kindern und anderen unterhaltsberechtigten Personen zu sichern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungen nicht oder nur teilweise leistet.
Wofür ist die Alimentenhilfe da?
Die Alimentenhilfe stellt sicher, dass Kinder oder geschiedene bzw. getrenntlebende Partner die finanziellen Mittel erhalten, die ihnen zustehen. Damit können sie wichtige Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Bildung decken.
Anspruch und Antragstellung
Um Alimentenhilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zuständig für die Abklärung, Antragstellung und Durchführung der Alimentenbevorschussung ist das Amt für Jugend und Berufsberatung.
Das Amt prüft Ihren Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Kantons Zürich und berät Sie umfassend. Weitere Informationen, die benötigten Unterlagen und das Antragsformular finden Sie hier:
Kontaktstelle
Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster
Alimentenhilfe
Spitalstrasse 3
Postfach 1499
8620 Wetzikon
Tel.: 043 259 80 78
Erreichbar: Mittwoch und Freitag
Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Anliegen gerne weiter.