Der Gemeinderat hat am 30. Mai 2025 beschlossen, der Bevölkerung den Antrag «Übernahme des gesamten Werkes (Strassen, Wege, Entwässerungsanlagen) der Unterhaltsgenossenschaft Fischenthal (UHG) ins Eigentum der Gemeinde» zu unterbreiten.
Aus diesem Grund lädt der Gemeinderat die Bevölkerung herzlich zur öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 1. Juli 2025, 19.00 Uhr im Gemeindesaal Gasthaus Blume ein. An dieser Veranstaltung wird die geplante Abstimmungsvorlage vorgestellt und erläutert.
Zusätzlich ist für Samstag, 23. August 2025 ab 09.00 Uhr, ein weiterer Informationsanlass vorgesehen. Dieser umfasst unter anderem Begehungen und eine Besichtigung des bestehenden Strassennetzes der UHG direkt vor Ort. Weitere Details folgen unter www.fischenthal.ch.
Alle Interessentinnen und Interessenten sind herzlich eingeladen, sich aus erster Hand zu informieren und Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Informationen zum Urnengeschäft „Übernahme des gesamten Werkes der Unterhaltsgenossenschaft Fischenthal ins Gemeindeeigentum“
Die Unterhaltsgenossenschaft Fischenthal (UHG) ist Eigentümerin von rund 73 km Strassen und Wegen sowie von rund 54 km Entwässerungs-Hauptleitungen. Für die UHG wird es immer schwieriger, die Finanzierung für den Unterhalt des umfassenden Werkes sicherzustellen und Vorstandsmitglieder zu rekrutieren. Auf längere Sicht ist deren Funktionsfähigkeit fraglich.
Die Gemeinden erhalten seit dem Jahr 2023 für den Unterhalt ihrer Strassen und Wege Gelder aus dem kantonalen Strassenfonds. Beitragsberechtigt sind aber nur Strassen und Wege, die sich im Besitz der Gemeinde befinden. Die Finanzierung grösserer Erneuerungsprojekte ist für die UHG ohne Hilfe von Bund, Kanton und Gemeinde unmöglich. Deshalb möchte die UHG, dass die Gemeinde die Verantwortung über die Anlagen übernimmt.
Finanzkennzahlen der letzten Jahre
Der jährliche Betriebsaufwand liegt für die UHG bei etwa CHF 90’000. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter leisten Beiträge von CHF 55’000 pro Jahr. Gemäss einem Gemeindeversammlungsbeschluss steuert die Gemeinde jährlich einen Infrastrukturbeitrag von CHF 27’000 bei. Unterhaltsprojekte wurden separat abgerechnet und zu etwa 60 % bis 80 % von Kanton und der Gemeinde bezahlt.
Zustand aller Bauten und Anlagen geprüft – Werterhaltungsausgaben geschätzt
Ein Ingenieurbüro hat im Auftrag des Gemeinderats den baulichen Zustand aller Strassen und Wege sowie der Entwässerungen geprüft und die jährlichen Ausgaben für Unterhalt und Erneuerung abgeschätzt. Der Bericht gelangt zum Schluss, dass sich die Strassen und Wege der Kategorie 1 (Feld- und Forstwege) zu gut 60 % in einem «guten» bis «sehr guten» Zustand befinden. Bei den Strassen und Wegen der Kategorie 2 (Maschinenwege) sinken die Werte deutlich. Die Ingenieure schätzen, dass jährlich etwa CHF 490’000 investiert werden müssen, damit langfristig die Werterhaltung gesichert ist.
Die Entwässerungsanlagen wurden anhand vorhandener Pläne und Begehungen sowie Gesprächen mit Ortskundigen und Sachverständigen geprüft. Vereinzelt wurden bei Schacht- und Leitungskontrollen Videoaufnahmen gemacht. Das Leitungsnetz erfüllt seine Aufgabe insgesamt gut. Bei den Entwässerungsanlagen schätzt das Ingenieurbüro, dass jährlich etwa CHF 140’000 für Instandstellung und Erneuerung ausgegeben werden müssen.
Konsequenzen für die Gemeinde bei einer Übernahme
Wenn die Gemeinde die Bauten und Anlagen der UHG übernimmt, wird sie verantwortlich für deren Betrieb, Unterhalt und Finanzierung. Wie bisher sollen die Unterhaltsarbeiten zum grössten Teil an Bauunternehmungen vergeben werden. Der Gemeinderat will das Knowhow der Verantwortlichen der UHG weiter nutzen. Weil die Verwaltung zusätzliche Unterhaltsprojekte begleiten muss, verursacht dies einen entsprechenden Mehraufwand. Damit kleinere Schäden an Strassen und Wegen rasch und unkompliziert repariert werden können, benötigt auch die Unterhaltsequipe der Gemeinde mehr Personal mit entsprechender Ausrüstung. Die jährlichen Ausgaben werden auf CHF 165’000 geschätzt (Personalaufwand, Werkzeug, Fahrzeug).
Kostenfolgen für die Zukunft
Der Gemeinderat hat die mutmasslichen, zusätzlichen Ausgaben abgeschätzt. Diese werden jährlich variieren, weil sie auf die jeweilige finanzpolitische Situation der Gemeinde Fischenthal abgestimmt werden müssen.
Was | Schätzung tief in CHF | Schätzung hoch in CHF |
Erneuerungsunterhalt Strassen und Wege | 490’000 | 490’000 |
Erneuerungsunterhalt Entwässerungen | 50’000 | 140’000 |
abzüglich Beiträge aus dem kantonalen Strassenfonds | -240’000 | -240’000 |
abzüglich Beiträge von Bund und Kanton (zirka 50 % an anrechenbare Kosten) | -150’000 | -195’000 |
zuzüglich Verwaltungsaufwand für Personal, Maschinen und Fahrzeuge | 82’500 | 165’000 |
abzüglich bisherige Beiträge der Gemeinde an UHG (Durchschnitt letzte Jahre) | -70’000 | -70’000 |
abzüglich bisherige Kosten der Gemeinde für die Geschäftsstelle der UHG | -49’000 | -49’000 |
abzüglich Erneuerungsunterhalt von 17 km Strassen und Wegen der UHG, welcher bereits heute von der Gemeinde bezahlt wird | -51’000 | -30’000 |
Abschreibungen auf Nettokosten für Unterhaltsprojekte | 11’500 | 13’000 |
Total Schätzung netto | 74’000 | 224’000 |
Was spricht für eine Übernahme der Anlagen
Die Gemeinde leistet seit Jahren immer wieder zusätzliche finanzielle Unterstützung an die UHG, um den ordentlichen Betrieb und Unterhalt sicherzustellen. Bei Unwetterschäden ist die UHG ohne Beiträge der Gemeinde und des Kantons finanziell völlig überfordert. Es sind jedoch nicht nur finanzielle Gründe, die für eine Übernahme durch die Gemeinde sprechen.
- Strassen und Wege werden durch die Bevölkerung und von Erholungssuchenden aus der Region genutzt, ohne zu hinterfragen, wem sie gehören und wer den Unterhalt und die Erneuerung bezahlt.
- Ein erheblicher Teil der Strassen und Wege der UHG bildet die baurechtlich konforme Zufahrt von bewohnten Liegenschaften, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
- Der Gemeinderat erachtet die auf die Gemeinde entfallenden Mehrkosten als verkraftbar. Ausserdem erhalten die Stimmberechtigten mehr Mitspracherechte und die anfallenden Sanierungsmassnahmen können im Budget der Gemeinde finanzpolitisch verträglich eingestellt werden.
- Die Übernahme der Bauten und Anlagen von der UHG ist nicht zuletzt ein Akt der Solidarität der Bevölkerung mit den in der Land und Forstwirtschaft engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern. Es ist nämlich nicht einzusehen, weshalb diese nebst ihren Steuern auch noch mit jährlichen Beiträgen an die UHG belastet werden sollen, für Strassen und Wege, die letztlich von allen benützt werden.
Schlussbemerkungen
Mit der Übernahme der Anlagen von der UHG übernimmt die Gemeinde Fischenthal Verpflichtungen mit erheblichen Kostenfolgen. Dennoch erachtet der Gemeinderat die effektiven Mehrkosten als verträglich, weil die Gemeinde Fischenthal, im Gegensatz zur UHG, Mittel aus dem Strassenfonds des Kantons erhält. Bei Betrieb, Unterhalt und Erneuerung wird der Gemeinderat gleich verfahren, wie er dies bereits heute mit den Gemeindestrassen macht. Diese Praxis ist flexibel und erzeugt mit den eingesetzten finanziellen Mitteln die grösste Wirkung.
Lehnen die Stimmberechtigten eine Übernahme ab, ist die Handlungsfähigkeit der UHG mittelfristig gefährdet und der sachgerechte Unterhalt der Bauten und Anlagen nicht mehr gewährleistet. Fällt die UHG langfristig sogar aus, wird die Gemeinde Fischenthal kaum darum herumkommen, die Führung und damit die Verantwortung zu übernehmen. Die Anlagen dienen wie erwähnt über ihren eigentlichen Zweck hinaus auch der Erschliessung von Wohngebäuden ausserhalb der Bauzonen, wofür die Verantwortung eigentlich bei der Gemeinde Fischenthal liegt. Nicht zuletzt sind die Anlagen der UHG auch ein wichtiger Bestandteil unseres Naherholungsgebiets.
Weitere Unterlagen:
- Informationen im Detail zum Urnengeschäft «Übernahme des gesamten Werkes der Unterhaltsgenossenschaft Fischenthal ins Gemeindeeigentum» vom 25.06.2025
- Zustandsbeurteilung, Teilbericht Wege, Gossweiler Ingenieure AG, Technischer Bericht vom 29.10.2024
- Zustandsbeurteilung, Teilbericht Entwässerung, Gossweiler Ingenieure AG, Technischer Bericht vom 01.04.2025
Gemeinderat Fischenthal ZH