Einbürgerungen
Eine Einbürgerung kann zwei Bedeutungen haben: Häufig bedeutet sie, dass Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben möchten. Doch auch Schweizerinnen und Schweizer können sich einbürgern lassen, um ihre Wohngemeinde als Heimatort zu hinterlegen.
Vorberatung
Die Präsidialabteilung der Gemeinde Fischenthal bietet Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Vorberatung an. Hier erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und erfahren mehr über das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren. Zudem zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre voraussichtlichen Gebühren auf.
Einbürgerung von Ausländer/innen
Ausländerinnen und Ausländer können sich entweder ordentlich oder erleichtert einbürgern lassen. Nutzen Sie den Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich, um unverbindlich zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und Verfahren finden Sie auf der kantonalen Website.
Verfahren
- Informieren Sie sich über den Einbürgerungsprozess auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Präsidialabteilung Fischenthal: Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren und geben Ihnen alle nötigen Einbürgerungsunterlagen.
- Falls erforderlich: Absolvierung kantonaler Deutschtest (KDE)
- Einreichung des Einbürgerungsgesuchs online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Prüfung des Gesuchs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Prüfung des Gesuchs und aller Voraussetzungen durch die Gemeinde
Fischenthal ZH und Einbürgerungsgespräch - Erteilung des Gemeindebürgerrechts, sofern Voraussetzungen erfüllt sind
- Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt und Erteilung des Kantonsbürgerrechts
- Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) und Erteilung der Einbürgerungsbewilligung
- Rücksendung des Gesuchs an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, abschliessende Prüfung des Gesuchs, sofern alle Voraussetzungen immer noch erfüllt sind
- Erteilung des Schweizer Bürgerrechts
Grundkenntnistest
Für die Einbürgerung benötigen Sie Grundwissen über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Gemeinde. Die Akrotea.ch GmbH in Rüti führt diesen Test durch.
Sprachnachweis
Sie brauchen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 (Sprechen und Hören) und A2 (Lesen und Schreiben), wenn Sie sich einbürgern lassen möchten. Absolvieren Sie dazu den Kantonalen Deutschtest (KDE) ebenfalls bei der Akrotea.ch GmbH in Rüti.
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht
Schweizerinnen und Schweizer können ihr Gemeindebürgerrecht oder das Schweizer Bürgerrecht aufgeben.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und Verfahren finden Sie auf der kantonalen Website.
Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Anliegen gerne weiter.