Zuziehen, umziehen, wegziehen

Sie ziehen in die Gemeinde Fischenthal, möchten innerhalb der Gemeinde umziehen oder ziehen von Fischenthal weg? Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Ansprechpersonen.

Zuziehen

Willkommen in unserer Gemeinde! Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde ab, damit wir die Anmeldung vornehmen können.

Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde

Sie können sich online oder persönlich am Schalter der Sicherheitsabteilung anmelden. Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:

Schweizer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Heimatschein (falls vorhanden)
  • Krankenkassenkarte oder -police
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Allfällige Sorgerechtsurkunden der Kinder
  • Bei Hundebesitzer: Heimtierausweis
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person


Ausländer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassenkarte oder -police
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Zivilstandnachweise (Geburts-, Eheschein, Scheidungsurkunde)
  • Bei Hundebesitzer: Heimtierausweis
  • Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person zuzüglich ausländerrechtlicher Gebühren
Zuzug aus dem Ausland

Bitte kommen Sie persönlich zum Schalter der Einwohnerdienste und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Heimatschein
  • Krankenkassenkarte oder -police
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Bei Hundebesitzer: Heimtierausweis
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person


Ausländer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder Ermächtigung zur Visumerteilung (falls vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Zivilstandnachweise (Geburts-, Eheschein, Scheidungsurkunde)
  • Bei Hundebesitzer: Heimtierausweis
  • Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person zuzüglich ausländerrechtlicher Gebühren
Wochenaufenthalt

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Aufenthaltsausweis (erhältlich bei der Gemeinde mit gesetzlichem Wohnsitz)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Anmeldegebühr von CHF 100.00 pro erwachsene Person

Bestellung Aufenthaltsausweis

Umziehen

Bitte melden Sie Ihren Umzug innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten. Sie können dies online oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste tun.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Schweizer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis


Ausländer/innen

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Ausländerrechtliche Gebühren


Weitere Schritte

  • Bei der Post können Sie eine Postumleitung veranlassen.
  • Lassen Sie ihre Adresse zudem bei folgenden Ämtern/Behörden/Unternehmen anpassen: Krankenkasse, Strassenverkehrsamt, Bank, Versicherung, Telefon- und Internetanbieter.

Wegziehen

Bitte melden Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten.

Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde

Sie können sich online oder am Schalter der Einwohnerdienste abmelden. Bringen Sie diese Unterlagen mit:

Schweizer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)
  • neue Adresse


Ausländer/innen

  • Ausländerausweis
  • neue Adresse
Wegzug ins Ausland

Sie können sich frühestens einen Monat vor der Abreise abmelden. Kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Bringen Sie diese Unterlagen mit:

Schweizer/innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)
  • Adresse im Ausland


Ausländer/innen

  • Ausländerausweis
  • Adresse im Ausland

 

Informieren Sie auch die Steuerabteilung, dass sie ins Ausland wegziehen. Weitere Informationen zum Wegzug ins Ausland finden Sie hier: Wegzug ins Ausland

Nützliche Informationen zum Zuzug, Umzug und Wegzug

  • Bei der Post können Sie eine Postumleitung veranlassen.
  • Lassen Sie Ihre Adresse zudem bei folgenden Ämtern/Behörden/Unternehmen anpassen: Krankenkasse, Strassenverkehrsamt, Banken, Versicherungen, Telefon- und Internetanbieter.
  • Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen abmelden.
  • Melden Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde an.
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