Zivilstandsänderungen und Todesfall
Zivilstandsänderungen können Sie bei unterschiedlichen Amtsstellen melden. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihre Situation.
Für die Gemeinde Fischenthal ZH ist das Zivilstandsamt Wetzikon zuständig:
Zivilstandsamt Wetzikon
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon ZH
044 931 32 00
hc.nokiztew@nesewsdnatsliviz
Für die Gemeinde Fischenthal ZH ist das Bezirksgericht Hinwil zuständig:
Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil
044 938 81 11
Für die Gemeinde Fischenthal ZH ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich zuständig:
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
043 259 83 63
hc.hz.ij@zag.tkatnok
Sie haben einen geliebten Menschen verloren - das ist eine der schwierigsten Erfahrungen im Leben. In dieser belastenden Zeit möchten wir Sie begleiten und Ihnen den Rücken stärken. Gleichzeitig gibt es einige administrative Angelegenheiten, die zeitnah geregelt werden müssen. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei diesen Aufgaben.
Erste Schritte: Todesbescheinigung und Überführung
Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, müssen Sie zunächst einen Arzt benachrichtigen. Dieser bestätigt den Tod und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Sollte Ihr Hausarzt nicht erreichbar sein oder der Todesfall durch einen Unfall oder Suizid verursacht worden sein, verständigen Sie bitte die Polizei (Tel. 117).
Mit der ärztlichen Todesbescheinigung können Sie das Bestattungsamt kontaktieren und die Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs organisieren. Bitte melden Sie den Todesfall so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, beim Bestattungsamt Fischenthal.
Trauergespräch im Bestattungsamt
Das Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde unterstützt Sie bei der Planung der Bestattung. Dazu vereinbaren Sie ein Trauergespräch. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, bevor Sie persönlich beim Bestattungsamt vorbeikommen, damit wir alle nötigen Vorbereitungen treffen können: 055 265 60 03.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ärztliche Todesbescheinigung (falls vorhanden)
- Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis der verstorbenen Person
- Für ausländische Staatsangehörige: Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich im Vorfeld Gedanken über die folgenden Fragen machen:
- Gab es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
- Liegt ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde vor?
- Möchten Sie eine Erdbestattung, eine Urnenbeisetzung oder eine Ascheverstreuung?
- Wünschen Sie eine Aufbahrung vor der Beisetzung?
- Soll die Beisetzung öffentlich oder im engen Familien-/Freundeskreis stattfinden?
- Soll eine Abdankung/Trauerfeier stattfinden? Wenn ja, öffentlich oder im privaten Rahmen?
- Welchen Grabtyp (z. B. Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab) bevorzugen Sie?
Hilfe ausserhalb der Öffnungszeiten
Für Überführungen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten sowie an Wochenenden können Sie sich direkt an den Bestattungsdienst der Hans Gerber AG in Lindau wenden: 052 355 00 11 oder über die
Website.
Wir wissen, dass dies eine sehr schwierige Zeit für Sie ist, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam begleiten wir Sie durch die notwendigen Schritte und nehmen Ihnen so viel wie möglich ab.
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Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Anliegen gerne weiter.