Tierschutz und Hunde

Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie diesen auf der Gemeinde anmelden und bestimmte Bedingungen erfüllen. Weiter finden Sie hier Ansprechpartner, wenn Sie Hinweise auf misshandelte Tiere haben.

Hunde

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Hunde.

Hundeabgaben

  • Abgabe pro Hund/Kalenderjahr CHF 150.00
  • Einschreibegebühr (einmalig) CHF 20.00
  • Einschreibegebühr bei verspäteter Anmeldung (einmalig) CHF 40.00


Gut zu wissen

  • Wird der Hund nach dem 30. Juni angeschafft oder erreicht er das Alter von drei Monaten erst danach, reduziert sich die Abgabe auf CHF 75.00.
  • Verstirbt Ihr Hund vor dem 30. Juni, erhalten Sie von den bereits bezahlten Hundeabgaben des aktuellen Jahres CHF 75.00 zurück. Falls Sie im selben Jahr, in dem Ihr Hund verstorben ist, einen neuen Hund anschaffen, müssen Sie keine zusätzliche Gebühr bezahlen, falls Sie noch keine Rückerstattung bekommen haben.
  • Von der Hundeabgabe befreit sind nur die im § 25 des Hundegesetzes des Kantons Zürich abschliessend aufgeführte Hunde.


Hundekot

Als Hundehalter/in sind Sie verpflichtet, den Kot Ihres Hundes korrekt zu beseitigen. Das gilt überall in den Gemeinden und im Kanton Zürich, inklusive auf Kulturland, Freizeitflächen sowie in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten.


Rassen und Ausbildung

  • kleinwüchsige Hunde
  • Rassetyp I: Alle Hunde, die weder zu kleinwüchsigen Hunden, noch zu Rassetyp II gehören.
  • Rassetyp II (verbotene Rassen im Kanton Zürich)


Wenn Sie einen Hund des Rassetyps I besitzen, müssen Sie mit ihm eine praktische Hundeausbildung absolvieren. Dazu gehören Kurse wie Welpenförderung, Junghundekurs oder Erziehungskurs. Nutzen Sie den Kurs-Guide des Veterinäramts Zürich, um herauszufinden, welche Kurse für Sie relevant sind. Reichen Sie Ihre Kursbestätigungen innerhalb von 30 Tagen bei der Sicherheitsabteilung ein.

Achtung, ab dem 1. Juni 2025 ist ein Hundekurs für alle Rassen obligatorisch.

Website Veterinäramt Kanton Zürich

Anmeldung Hund (Zuzug oder Übernahme)

Anmeldung

  1. Fristen:
    Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen bei der Sicherheitsabteilung an.
  2. Tierarzt:
    Ersthundehalter registrieren sich zuerst bei der Sicherheitsabteilung, um eine Personen-ID für die AMICUS-Datenbank zu erhalten. Anschliessend kann der Tierarzt Ihren Hund registrieren.
  3. Versicherung:
    Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken.

Abmeldung Hund (Wegzug oder Todesfall)

Abmeldung

Informieren Sie die Sicherheitsabteilung innerhalb von 10 Tagen, wenn Sie Ihren Hund weitergeben oder wenn er verstirbt.

 

Vorgehen bei Beobachtung von schlechter Tierhaltung oder Tiermisshandlung

Wenn Sie beobachten, wie Tiere schlecht behalten oder misshandelt werden, können Sie dies melden. In folgenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei:

  • Andauernde Lärmbelästigung durch Tiere
  • In überhitzten Fahrzeugen eingeschlossene Tiere
  • Streunende Tiere, die eingefangen werden müssen
  • Beobachtete Misshandlung von Tieren


Kantonspolizei Posten Wald

Bachtelstrasse 31
8636 Wald ZH
Telefon: 058 648 64 20
Website Kapo

Wichtige Informationen finden Sie unter:

Veterinäramt Kanton Zürich
Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
043 259 41 41
hc.hz.atev@ielznak
Tierschutzverstoss melden

Schweizerischer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
061 365 99 99
Tierquälerei melden

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