Gemeindeversammlung, Abstimmungen und Wahlen
Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Fischenthal können ihre politischen Rechte entweder an der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben. In der direkten Demokratie sind sie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde.
Gemeindeversammlung
Ablauf und Informationen
Die Gemeindeversammlung findet in der Regel dienstags um 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Gasthauses Blume statt. Der Gemeinderat stellt die einzelnen Themen während der Versammlung vor.
Nächste Gemeindeversammlungen
- Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 (Budget 2026)
- Gemeindeversammlung vom 10. März 2026 (Reservetermin)
- Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 (Rechnung 2025)
- Gemeindeversammlung vom 15. September 2026 (Reserve)
- Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2026 (Budget 2027)
Vergangene Gemeindeversammlungen
FAQ Gemeindeversammlungen
Ja, alle Dokumente zur Gemeindeversammlung stehen vier Wochen vor dem Termin digital zur Verfügung. Ausserdem können Sie die Original-Akten in der Gemeindeverwaltung einsehen oder Handouts mitnehmen.
Ja, alle Interessierten dürfen die Gemeindeversammlung besuchen. Stimmberechtigt sind jedoch nur volljährige Einwohnerinnen und Einwohner aus Fischenthal. Personen ohne Stimmrecht können die Versammlung von der Estrade im Gasthaus Blume aus verfolgen.
Abstimmungen und Wahlen
FAQ Abstimmungen und Wahlen
Volljährige Schweizerinnen und Schweizer dürfen auf allen Ebenen (eidgenössisch, kantonal, kommunal) abstimmen. Bei Abstimmungen der evangelisch-reformierten Kirche dürfen reformierte Personen aller Nationalitäten bereits ab 16 Jahren mitbestimmen.
Am Sonntag des Wahl- oder Abstimmungswochenendes ist die Urne von 8.30 bis 10.00 Uhr geöffnet. Sie können Ihre Stimme aber auch in den Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungswochenende zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben.
Ja, Sie können sich von einer anderen stimmberechtigten Person vertreten lassen. Dafür unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben ihn zusammen mit den Stimmzetteln Ihrer Vertretung. Eine Person darf maximal zwei andere Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.
Ja, Sie müssen den Stimmrechtsausweis persönlich unterschreiben. Sonst ist er ungültig.
Sie bekommen die Abstimmungscouvert spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post.
Wir leeren den Briefkasten ein letztes Mal jeweils nach Urnenschluss, kurz nach 10.00 Uhr am Wahl- oder Abstimmungssonntag.
Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Anliegen gerne weiter.