Gemeindeversammlung, Abstimmungen und Wahlen

Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Fischenthal können ihre politischen Rechte entweder an der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben. In der direkten Demokratie sind sie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde.

Gemeindeversammlung

Ablauf und Informationen

Die Gemeindeversammlung findet in der Regel dienstags um 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Gasthauses Blume statt. Der Gemeinderat stellt die einzelnen Themen während der Versammlung vor.


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FAQ Gemeindeversammlungen

Erhalte ich im Voraus Unterlagen zu der Gemeindeversammlung?

Ja, alle Dokumente zur Gemeindeversammlung stehen vier Wochen vor dem Termin digital zur Verfügung. Ausserdem können Sie die Original-Akten in der Gemeindeverwaltung einsehen oder Handouts mitnehmen.

Ich bin nicht aus Fischenthal bzw. noch nicht volljährig – darf ich dennoch an der Gemeindeversammlung teilnehmen?

Ja, alle Interessierten dürfen die Gemeindeversammlung besuchen. Stimmberechtigt sind jedoch nur volljährige Einwohnerinnen und Einwohner aus Fischenthal. Personen ohne Stimmrecht können die Versammlung von der Estrade im Gasthaus Blume aus verfolgen.

Abstimmungen und Wahlen

FAQ Abstimmungen und Wahlen

Wer ist stimmberechtigt?

Volljährige Schweizerinnen und Schweizer dürfen auf allen Ebenen (eidgenössisch, kantonal, kommunal) abstimmen. Bei Abstimmungen der evangelisch-reformierten Kirche dürfen reformierte Personen aller Nationalitäten bereits ab 16 Jahren mitbestimmen.

Wann kann ich persönlich an der Urne abstimmen?

Am Sonntag des Wahl- oder Abstimmungswochenendes ist die Urne von 8.30 bis 10.00 Uhr geöffnet. Sie können Ihre Stimme aber auch in den Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungswochenende zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben.

Kann jemand anderes mein Abstimmungscouvert an der Urne abgeben?

Ja, Sie können sich von einer anderen stimmberechtigten Person vertreten lassen. Dafür unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben ihn zusammen mit den Stimmzetteln Ihrer Vertretung. Eine Person darf maximal zwei andere Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.

Muss ich den Stimmrechtsausweis persönlich unterschreiben?

Ja, Sie müssen den Stimmrechtsausweis persönlich unterschreiben. Sonst ist er ungültig. 

Wann erhalte ich jeweils die Abstimmungsunterlagen?

Sie bekommen die Abstimmungscouvert spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post. 

Wann wird der Briefkasten der Gemeindeverwaltung zuletzt geleert?

Wir leeren den Briefkasten ein letztes Mal jeweils nach Urnenschluss, kurz nach 10.00 Uhr am Wahl- oder Abstimmungssonntag. 

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