Wegzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, endet Ihre Steuerpflicht in Fischenthal am Tag Ihres Wegzugs. Sie müssen alle Steuern, auch die provisorischen, bezahlen. Unten finden Sie alle Dokumente, die Sie dafür benötigen.

Ihre Aufgaben

  • Sie melden sich bei der Steuerabteilung, sobald Sie sich bei den Einwohnerdiensten (Abteilung Sicherheit) abgemeldet haben. 
  • Sie reichen die nötigen Unterlagen ein und bestimmen eine Vertretung in der Schweiz.
  • Sie bezahlen die Rechnungen, die Sie vom Steueramt erhalten.

Unsere Aufgaben

  • Wir klären, welche Unterlagen wir für die definitive Steuerveranlagung von Ihnen benötigen. 
  • Wir erstellen die endgültige Einschätzung der Steuern und die Rechnungen. In manchen Fällen geben wir das Dossier an das Kantonale Steueramt weiter.

Wann brauche ich eine Vertretung in der Schweiz?

Sie benötigen eine Vertretung in der Schweiz, wenn 

  • wir die Einschätzung nicht bis zum Zeitpunkt der Abreise vornehmen konnten. 
  • weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in der Schweiz besteht (z.B. Liegenschaftenbesitz, Betriebsstätte etc.). 
  • es sich um eine ergänzende oder nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt oder Sie vom Ausland besoldet werden. 
  • Sie im Ausland von einer Bundesstelle besoldet werden. 
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