Aktuelle Lage und geltende Massnahmen
Aufgrund der trockenen, leicht entzündbaren Brandlast besteht weiterhin Waldbrandgefahr. Der Kanton hat per 24. September 2026 die Gefahrenstufe 3 von 5 (erhebliche Gefahr) ausgesprochen. Wir bitten um sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe.
10.09.2026 – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Seit dem 26. Juni 2026 war im Kanton Zürich aufgrund der Trockenheit und Hitze ein generelles Feuer- bzw. Feuerwerksverbot im Wald und die Flächen in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB in Kraft.
In dieser Zeit herrschte grosse (Stufe 4) oder sehr grosse (Stufe 5) Waldbrandgefahr. Die seit dem Abend des 8. September 2026 kantonsweit gefallenen Niederschläge und die tieferen Temperaturen führen zu einer markant geringeren Waldbrandgefahr. Damit ist die Voraussetzung für eine Aufhebung des generellen Feuer- bzw. Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB gegeben.
Im Siedlungsgebiet
Ausserhalb des Waldes sind die Gemeinden für die Anordnung eines Feuerverbots zuständig (§18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz).
Im Siedlungsgebiet Fischenthal besteht aktuell kein Feuer- und Feuerwerksverbot (Newsmeldung 28. August 2026). Sollte ein erneutes Verbot ausgesprochen werden, wird die Bevölkerung über eine weitere Newsmeldung via Website informiert.