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Pass und ID
Denken Sie an Ferien?
Wir an Ihren Pass / Ihre ID!
Kontrollieren Sie rechtzeitig die Gütligkeit Ihrer Identitätskarte und Ihres Passes. Es ist sowohl bei der Identitätskarte wie auch beim Pass mit einer Bearbeitungszeit von rund 10 Arbeitstagen zu rechnen.
ACHTUNG:
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung des Bundes auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, des so genannten E-Passes, geschaffen. Der neue Pass 10 muss beim Passbüro beantragt werden (zwingend notwendig ist eine Terminvereinbarung). Die bisherigen Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Mehr Infos finden Sie unter www.schweizerpass.ch.
Wer nur eine ID möchte, muss diese persönlich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde beantragen.
Für eine Identitätskarte müssen Sie folgendes mitnehmen:
Bitte beachten:
Gebühr
Gültigkeit
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Den neuen Pass 10 kann man nur noch im Passbüro beantragen. Vorher muss jedoch ein Termin reserviert werden (Tel. 043 259 73 73 oder www.schweizerpass.ch).
Gültigkeit
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Das Angebot Kombi Pass 10 und ID kann man nur noch im Passbüro beantragen. Vorher muss jedoch ein Termin reserviert werden (Tel. 043 259 73 73 oder www.schweizerpass.ch/).
Gültigkeit
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Weitere Infos:
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