Bewilligungen
Für bestimmte Feste und Alkoholausschank brauchen Sie eine Bewilligung. Auch wenn Sie gewisse Strassen befahren oder im Wissengubel übernachten möchten, brauchen Sie eine Bewilligung. Wir unterstützen Sie dabei.
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen, oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Das Patent für einen Betrieb können wir erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Füllen Sie dazu das Patentgesuch (im Download-Bereich verfügbar) aus und legen Sie folgende Dokumente bei:
- Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
- Handlungsfähigkeitszeugnis
Der geplante Gastbetrieb darf keine Bau-, Feuer- oder Lebensmittelvorschriften verletzen. Klären Sie bauliche und feuerpolizeiliche Anforderungen direkt mit unserer
Bauabteilung.
Bei Fragen zu lebensmittelpolizeilichen Vorgaben hilft Ihnen das
Kantonale Labor Zürich.
Wenn Sie alkoholhaltige Getränke verkaufen möchten, benötigen Sie ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Voraussetzung dafür sind eine einwandfreie Betriebsführung und Ihre Handlungsfähigkeit. Reichen Sie bitte das Patentgesuch (im Download-Bereich verfügbar) ein und fügen Sie dieses Dokument bei:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Öffentliche Anlässe mit Alkohol-Ausschank brauchen immer eine Festwirtschaftsbewilligung.
- Auch Anlässe ohne Alkoholausschank benötigen eine Bewilligung, wenn sie mehr als 10 Sitzplätze haben. Eine Ausnahme sind gemeinnützige Veranstaltungen (z.B. der Kirche).
- Private Veranstaltungen mit einem geschlossenen Publikum brauchen keine Festwirtschaftsbewilligung (z.B. Familienfest).
Je nach Art und Grösse des Anlasses braucht es eine Veranstaltungsbewilligung (z.B. wegen Verkehrs- und Parkkonzept, Sicherheit, etc.) Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Sicherheitsabteilung.
Soll Ihr Anlass länger als bis Mitternacht dauern? Für Öffnungszeiten bis 02.00 Uhr oder Freinächte bis 04.00 Uhr benötigen Sie eine Polizeistundenverlängerung.
Bitte beachten Sie, dass trotz Polizeistundenverlängerung die Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) eingehalten werden muss.
Wenn Sie Strassen, Wege, Gehwege oder gemeindeeigene Plätze nutzen möchten, brauchen Sie ebenfalls eine Bewilligung. Reichen Sie Ihren Antrag zur Prüfung bei der Abteilung Sicherheit ein.
Senden Sie Ihr Gesuch (im Download-Bereich verfügbar) an hc.lahtnehcsif@tiehrehcis
Reichen Sie ihr Gesuch bitte frühzeitig ein.
Auf einigen Strecken in der Gemeinde Fischenthal gilt ein totales oder zeitlich beschränktes Fahrverbot.
- Hörnli, Steg im Tösstal: Der Fahrweg zum Hörnli ist mit einem Fahrverbot belegt.
- Buri, Steg im Tösstal: Montag – Freitag ist die Zufahrt bis zum Wasserfall Buri gestattet. Ab dem Wasserfall Buri gilt ein Fahrverbot. Samstag und Sonntag besteht ab Abzweiger Strahleggstrasse ein Fahrverbot.
- Tierhag, Steg im Tösstal: Montag – Freitag ist die Zufahrt über die Alpstrasse bis zur Alpwirtschaft gestattet. Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage ist ab Abzweiger Hinterstrahlegg Fahrverbot.
Veranstaltungen mit Laserstrahlen oder Musik über einer Lautstärke von 93 Dezibel müssen Sie der kantonalen Fachstelle Lärmschutz 14 Tage vor dem Anlass melden.
Tiefbauamt Kanton Zürich
Fachstelle Lärmschutz
Walcheplatz 2
8090 Zürich
hc.hz.db@slaf
Website Fachstelle Lärmschutz
Die Sicherheitsabteilung ist auch zuständig für:
- Strassensperrungen
- Plakataushang
- Standaktionen
- Arbeiten ausserhalb der Ruhezeiten
Senden Sie Ihr Gesuch mit folgenden Angaben an hc.lahtnehcsif@tiehrehcis:
- Name, Vorname und Adresse
- Art der Bewilligung
- Datum und Zeit
- Falls nötig: Verkehrs- und Parkkonzept, Situationsplan
Reichen Sie ihr Gesuch bitte frühzeitig ein.
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Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Anliegen gerne weiter.