Ausweise

Auf der Gemeindeverwaltung unterstützen wir Sie beim Beantragen von verschiedenen Ausweisen zu Identität, Aufenthalt und dem Fahren von Fahrzeugen.

Identitätskarte / Pass

Schweizer Staatsbürger/innen haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erneuern oder Beantragen Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes.

Einführung biometrische Identitätskarte

Ab dem 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich. Der Bezug ist freiwillig.

Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Fischenthal beantragt werden.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro. Minderjährige benötigen für Ausweisanträge die Zustimmung beider sorgeberechtigen Elternteile.

Das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ien Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 einen neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/mobilitaet/pass-identitaetskarte.html 

Identitätskarte ohne Chip

Sie möchten eine Identitätskarte (IDK) ohne Chip beantragen oder erneuern? Melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten. Sie brauchen dazu keinen Termin. Minderjährige oder unmündige Personen melden sich zusammen mit dem gesetzlichen Vertreter auf den Einwohnerdiensten. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, muss nur ein Elternteil erscheinen.

Mitbringen

  • Alte Identitätskarte
  • Neues Passfoto (auch für Kinder ab Geburt notwendig) Sie können ein Foto mit Ihrem Handy aufnehmen und vorgängig an sicherheit@fischenthal.ch senden


Anforderungen an ID-Fotos

  • Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Mund geschlossen und keine Schatten auf dem Gesicht
  • Keine Kopfbedeckung
  • Das Foto kann schwarz/weiss oder farbig und darf nicht älter als ein Jahr sein
  • Der Hintergrund muss einfarbig hell sein und einen Kontrast zum Gesicht und den Haaren aufweisen (idealerweise neutral weiss oder grau).
  • Reflexion auf Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig.
  • Das Brillengestell darf die Augen nicht verdecken.


Kosten und Gültigkeit

Eine IDK für Erwachsene ist 10 Jahre gültig und kostet CHF 70.00. IDK’s für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind 5 Jahre gültig und kosten CHF 35.00.

Verlust oder Diebstahl

Lassen Sie bei einem schweizerischen Polizeiposten eine Verlustanzeige erstellen und bringen Sie diese mit einem anderen Ausweis zur Antragstellung mit.

Pass / Pass-Kombi (inkl. IDK) / Provisorischer Pass

Für einen Pass, einen provisorischen Pass oder die Kombi (Pass + IDK) vereinbaren Sie beim kantonalen Passbüro einen Termin: telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder online Termine Passbüro. Die Gemeinde kann keine Anträge für Pässe entgegennehmen.

Das Foto für Pass oder Kombi können Sie direkt im Passbüro machen. Wenn Sie möchten, können Sie auch ein digitales Foto mitbringen, das den Anforderungen vom Kanton entspricht.

Verlängerung Ausländerausweis

Ein bis zwei Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie vom Migrationsamt eine Verfallsanzeige. Damit können Sie Ihre Bewilligung verlängern. 

Bitte kommen Sie persönlich an den Schalter der Einwohnerdienste Fischenthal und bringen Sie folgende Unterlagen mit: 

  • Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige 
  • Ihren gültigen Pass oder Ihre Identitätskarte aus Ihrem Heimatland 
  • Gebühren auf Anfrage

 
Wir leiten Ihre Unterlagen an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Dieses prüft Ihre Dokumente und kann die Bewilligung verlängern.  

Umtausch ausländischer Führerausweis

Umtauschfrist 12 Monate 

Wenn Sie in der Schweiz Auto oder andere Motorfahrzeuge fahren möchten, brauchen Sie einen Schweizer Führerausweis.

Wenn Sie bereits einen Führerausweis aus einem anderen Land haben, müssen Sie diesen spätestens 12 Monate nach Ihrer Einreise in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. 

Bitte planen Sie den Umtausch rechtzeitig, um eine Fahrpause zu vermeiden. 

So tauschen Sie Ihren Führerausweis um: 

  1. Laden Sie das Gesuch herunter.
  2. Füllen Sie das Formular am Computer aus. 
  3. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus. 
  4. Bringen Sie das ausgedruckte Formular zu einem Sehtest in ein Schweizer Optikergeschäft oder eine Arztpraxis. Die Fachperson bestätigt das Sehtest-Resultat direkt auf dem Formular mit Datum, Unterschrift und Stempel. 
  5. Kommen Sie persönlich auf den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung vorbei und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
        • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch
        • Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte
        • Ihren ausländischen Führerausweis
        • CHF 20.00 für die Bearbeitungsgebühr

Wenn Sie alle Schritte erledigt haben, erhalten Sie Ihren Schweizer Führerausweis.

Gesuch Lernfahrausweis

Sie möchten einen Lernfahrausweis beantragen? Dann gehen Sie wie folgt vor:  

  1. Laden Sie das Lernfahrgesuch herunter. 
  2. Füllen Sie das Formular am Computer aus (nicht am Smartphone oder Tablet). 
  3. Drucken Sie das ausgefüllte Gesuch aus. 
  4. Bringen Sie das ausgedruckte Formular zu einem Sehtest in ein Schweizer Optikergeschäft oder eine Arztpraxis. Die Fachperson bestätigt das Sehtest-Resultat direkt auf dem Formular mit Datum, Unterschrift und Stempel. 
  5. Ergänzen Sie das Gesuch mit einem aktuellen Passfoto (farbig oder schwarz/weiss). Gescannte oder selbst gedruckte Fotos sind nicht gültig. 


Je nachdem, ob Sie schon einmal einen Lernausweis beantragt haben, gehen Sie wie folgt vor:
 

Erstantrag – Keine vorherigen Ausweise 

Wenn Sie noch keinen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen, müssen Sie das Gesuch persönlich bei den Einwohnerdiensten Fischenthal einreichen, um Ihre Identität zu bestätigen. Bitte bringen Sie folgendes mit: 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Lernfahrgesuch 
  • Pass oder Identitätskarte 
  • Bestätigung des Nothilfekurses (nur für Autoprüfung notwendig) 
  • CHF 20.00 

 
Folgeantrag – Bereits vorhandener Ausweis 

Wenn Sie schon einen Lernfahr- oder Führerausweis haben/hatten, ist keine Identitätsprüfung nötig. Senden Sie Ihr Gesuch direkt an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich.

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