Auskünfte und Beglaubigungen
Adressauskünfte anfragen
Aus Datenschutzgründen kann die Abteilung Sicherheit keine telefonischen Auskünfte erteilen. Für schriftliche Anfragen müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und eine Gebühr bezahlen.
Was ist ein berechtigtes Interesse?
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie aus nachvollziehbaren, nicht missbräuchlichen Gründen Kontakt zu einer Person aufnehmen möchten. Dies kann geschäftlicher, persönlicher, kultureller oder ähnlicher Natur sein. Reine Neugier oder Rechtsmissbrauch, z. B. Umgehung von Vorschriften, sind ausgeschlossen.
Folgende Auskünfte können Sie anfragen:
Einfache Adressauskunft
- Name, Vorname
- Adresse (falls die Person noch in Fischenthal wohnt)
- Postleitzahl, Ort
- Zu- und Wegzugsdatum
Gebühr pro angefragte Person: CHF 15.00
Erweiterte Adressauskunft
- Name, Vorname
- Adresse (falls die Person noch in Fischenthal wohnt)
- Postleitzahl, Ort
- Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand
- Heimatort, Zuzugsdatum/-ort, Wegzugsdatum/-ort
Diese Auskunft dürfen wir nur erteilen, wenn Sie einen schriftlichen Nachweis eines berechtigten Interesses vorlegen, z. B. Verlustschein, offene Forderungen, Vertragskopie.
Gebühr pro angefragte Person: CHF 30.00
Wenn die gesuchte Person die Weitergabe ihrer Daten gesperrt hat, erhalten Sie nur mit einem dringenden Nachweis Auskunft.
Unterschriften beglaubigen lassen
Für bestimmte wichtige Rechtsgeschäfte müssen Sie Ihre Unterschrift von einem Notariat oder Grundbuchamt beglaubigen lassen. Dies ist zum Beispiel nötig bei diesen Dokumenten:
- Verträge über Grundstücke
- Ehe- und Erbverträge
- Gründungen von Firmen oder Stiftungen
Zu den weiteren Aufgaben dieser Ämter gehört auch:
- Öffentliche Beurkundung von Verträgen und Dokumenten
- Rechtsberatung in bestimmten Bereichen
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Wald
Rosenthalstrasse 7a
8636 Wald
055 254 51 51
Notariat Wald
Strafregisterauszug
Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen und Anliegen gerne weiter.