Aufhebung des generellen Feuer- und Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet Fischenthal ab Freitag, 28. August 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen wurde per 13. Juli 2026 ein generelles Verbot von Feuern sowie Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet Fischenthal ausgesprochen.

Da sich die Brandgefahr aufgrund der Niederschläge und des leichten Temperaturrückgangs in den vergangenen Tagen etwas abgeschwächt hat, ist es vertretbar, das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet von Fischenthal ZH aufzuheben.

Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch weiterhin bestehen. Feuer können jederzeit ausbrechen und sich insbesondere bei trockenen Verhältnissen rasch ausbreiten. Brennende Streichhölzer, Funkenflug sowie Blitzeinschläge können Waldbrände verursachen. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) gilt weiterhin, bis zu dessen Aufhebung durch die zuständigen Organe. Offene Feuer im Freien sind in diesem Bereich nicht gestattet.

Das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet Fischenthal wird per 28. August 2026, aufgehoben. Damit sind beispielsweise Gartengrills, Pizzaöfen und ähnliche Geräte im Siedlungsgebiet wieder erlaubt. Die Nutzung erfolgt jedoch eigenverantwortlich und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften:

  • Grill- und Feuerstellen müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund aufgestellt werden.
  • Feuer und Glut sind jederzeit zu beaufsichtigen.
  • Funkenflug ist unbedingt zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind oder erhöhter Brandgefahr ist auf Feuer und Grillieren im Freien zu verzichten.
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