Aufforderung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern bis Mitte März 2026

Die Grundeigentümer werden, gestützt auf die Verkehrserschliessungsverordnung (VErV), aufgefordert, Bäume und Sträucher, welche in den Strassen- bzw. Gehwegraum ragen, auf die Parzellengrenze zurückzuschneiden. In Rad- und Gehwegbereichen muss der Luftraum eine Höhe von min. 2.65 m aufweisen und in Fahrbahnbereichen einen solchen von min. 4.5 m. Diese Lufträume müssen von jeglichem Ast- und Blattwerk befreit sein. Zudem sind zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Hecken und Sträucher auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten auf eine maximale Höhe von 80 cm zurückzuschneiden. Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.

Der schonendste Zeitraum für Rückschnitt-Arbeiten ist von November bis Februar. Dann befinden sich Bäume und Sträucher in der Vegetationsruhe und auch die meisten Tiere haben sich aus diesen Lebensräumen zurückgezogen.

Der Rückschnitt sollte bis spätestens Mitte März 2026 erfolgen.

 

Sofern eine unmittelbare Gefährdung für Verkehrsteilnehmer bestehen sollte, kann der Strasseneigentümer bzw. die Strasseneigentümerin die erforderlichen Massnahmen, bei Nichtbefolgen der gesetzlichen Pflichten, zu Lasten der säumigen Anstösser/innen selber treffen.

Das Merkblatt «Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern» finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Gemeinde Fischenthal
Tiefbau und Werke

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