RubrikPublikation für Gemeinden und Städte
UnterrubrikWahlen
Veröffentlichungsdatum
28. November 2025
Ablaufdatum
5. Dezember 2025
Publizierende Stelle
Präsidialabteilung

Amtliche Publikation vom 28. November 2025: Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030 (provisorische Wahlvorschläge)

Titel der Wahl:
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sind für die am 8. März 2026 stattfindenden Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden und deren Präsidentinnen bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied des Gemeinderates
(4 Mitglieder und daraus das Präsidium)

  • De Boer, Marco, 1979, Steg im Tösstal, IT Architect, parteilos, neu
  • Di Pomponio, Eugenio, 1961, Fischenthal, Maschinenzeichner, SVP, neu
  • Gnehm, Matthias, 1973, Gibswil, Zimmermann, parteilos, neu
  • Kindlimann, Fabian, 1990, Fischenthal, gel. Landwirt / Hausmann, SVP, neu
  • Kother, Michael, 1975, Steg im Tösstal, Leitende Funktion im Sozialwesen, parteilos, neu
  • Oberholzer, Martin, 1977, Fischenthal, Fotofachangestellter, parteilos, neu
  • Schweizer, René, 1972, Fischenthal, eidg. dipl. Bäcker-Konditor, SVP, bisher
  • Weber, Jonas, 1978, Steg im Tösstal, Garagist, parteilos, neu
  • Wirz, Andreas, 1983, Fischenthal, Elektronik-Techniker, parteilos, neu
  • Zürcher, Matthias, 1981, Fischenthal, Zimmermann, parteilos, bisher

 

Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates

  • Oberholzer, Martin, 1977, Fischenthal, Fotofachangestellter, parteilos, neu
  • Schweizer, René, 1972, Fischenthal, eidg. dipl. Bäcker-Konditor, SVP, bisher

 

 

Als Mitglied der Schulpflege
(5 Mitglieder und daraus das Präsidium)

  • Eichenberger, Ralph, 1987, Fischenthal, Kaufmann, SVP, neu
  • Glauser, Philipp, 1977, Steg im Tösstal, Koch / Metzger, parteilos, neu
  • Kother, Michael, 1975, Steg im Tösstal, Leitende Funktion im Sozialwesen, parteilos, neu
  • Lenz, Kathrin, 1982, Fischenthal, Bäuerin eidg. FA, Dr. phil. Politologin, parteilos, neu
  • Mächler, `Cécile` Caroline, 1981, Fischenthal, kaufmännische Angestellte Aussendienst, parteilos, bisher
  • Oberholzer, Michaela, 1974. Fischenthal, Schulleiterin, parteilos, bisher
  • Spörri, Tanja, 1984, Fischenthal, Kauffrau, parteilos, neu
  • Wildhaber, Sonja, 1976, Gibswil, Dipl. El. Ing. HTL Admin & Buchhaltung, parteilos, bisher

 

Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege

  • Glauser, Philipp, 1977, Steg im Tösstal, Koch / Metzger, parteilos, neu
  • Mächler, `Cécile` Caroline, 1981, Fischenthal, kaufmännische Angestellte Aussendienst, parteilos, neu

 

 

Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
(5 Mitglieder und daraus das Präsidium)

  • Brunner, Andreas, 1984, Steg im Tösstal, Sanitärmeister, SVP, bisher
  • Büsser, `Sabine` Christine, 1991, Gibswil, Kauffrau / Hausfrau, parteilos, neu
  • Glaus, Dominic, 1985, Fischenthal, Verkauf Aussendienst, parteilos, neu
  • Hoffmann, Markus, 1968, Gibswil, Flugzeugtechniker, SVP, bisher
  • Huber, René, 1971, Steg im Tösstal, Zimmermann, SVP, neu
  • Schmucki, Anton, 1967, Gibswil, Erwachsenenbildner, SVP, bisher

 

Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission

  • Schmucki, Anton, 1967, Gibswil, Erwachsenenbildner, SVP, bisher

 

 

In Anwendung von Art. 5 und Art. 6 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 5. Dezember 2025, 11.30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Fischenthal, Oberhofstrass 2, 8497 Fischenthal, eingereicht werden können.

Wählbar in

  • den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Fischenthal ZH hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 GO)
  • die Schulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Fischenthal ZH hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 GO)
  • die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Fischenthal ZH hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 GO)

 

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Fischenthal unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können direkt über die Website der Gemeinde Fischenthal oder zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Formular auch gerne per E-Mail oder postalischem Wege zu.

Formular Wahlvorschlag Gemeinderat
Formular Wahlvorschlag Schulpflege
Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission

 

Sofern während der Frist von 7 Tagen (bis 5. Dezember 2025, 11.30 Uhr) die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, muss keine weitere Publikation der Wahlvorschläge erfolgen. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 17. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.

Rechtsmittel / Einsichtnahme:

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Fischenthal ZH

Zurück zur Übersicht
[]

Karte

  • alle
  • Baustellen
  • Entsorgungsstellen
  • Gemeindeliegenschaften
  • Natur & Sport