Amtliche Publikation vom 28. November 2025: Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026–2030 (provisorische Wahlvorschläge)
Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 bis 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sind für die am 8. März 2026 stattfindenden Erneuerungswahlen der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege und dessen Präsidentin bzw. Präsident innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
(7 Mitglieder und daraus das Präsidium)
- Bollhalder, Daniela, 1968, Fischenthal, Mitarbeiterin Spitex, bisher
- Debrunner, Doris, 1969, Wald ZH, Bäuerin / KV, neu
- Diggelmann, Eduard, 1969, Steg im Tösstal, Landwirt, bisher
- Egli, Doris, 1977, Fischenthal, Pflegehelferin, bisher
- Krebs Melanie, 1975, Fischenthal, Bibliothekarin, bisher
- Ott, Philipp, 1975, Steg im Tösstal, El.-Ing. HTL, bisher
- Rüegg, Thomas, 1973, Steg im Tösstal, Leiter Schulliegenschaften, neu
Als Präsidentin bzw. Präsident der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
- Rüegg, Thomas, 1973, Steg im Tösstal, Leiter Schulliegenschaften, neu
In Anwendung von Art. 9 der reformierten Kirchgemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 5. Dezember 2025, 11.30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, eingereicht werden können.
Wählbar ist, wer Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist, den politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Fischenthal unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der vorhin aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Fischenthal (Website www.fischenthal.ch) veröffentlicht.
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. Die Wahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege wird gemäss Art. 6 der Kirchengemeindeordnung Fischenthal mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sind mehr Kandidaten bzw. Kandidatinnen vorgeschlagen als Sitze zu vergeben sind, kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz. Eine stille Wahl ist ausgeschlossen.
Formulare für Wahlvorschläge können direkt über die Website der Gemeinde Fischenthal oder zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Formular auch gerne per E-Mail oder auf postalischem Wege zu.
Formular Wahlvorschlag evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und Ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen der Bezirkskirchenpflege Hinwil, c/o Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Fischenthal ZH
