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Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie ein Fristerstreckungsgesuch stellen. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

Fristerstreckungsgesuche werden längstens bis zum 30. November des laufenden Jahres bewilligt.

Verspätet (nach Ablauf der ordentlichen Einreichefrist) eintreffende Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.

Ohne unseren Gegenbericht können Sie davon ausgehen, dass Ihrem Gesuch entsprochen wurde.

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