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Hundekontrolle
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein Verzeichnis aller Hunde im Alter von über sechs Monaten. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Fischenthal werden gebeten, neu angeschaffte Hunde, gestorbene Hunde oder sonstige Änderungen laufend bekannt zu geben. Die Hundeverabgabung wird jeweils im Frühling des laufenden Jahres mittels Einzahlungsschein erhoben. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein müssen. Bitte melden Sie alle Änderungen auch bei der Zentralstelle Anis.
Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt vor, dass, wer noch nie einen Hund besass, vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen muss. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen. Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt. Hundehalter und Hundehalterinnen haben jedoch bis zum 1. September 2010 Zeit, die von ihnen verlangten praktischen und theoretischen Hundekurse zu besuchen. Info
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1. Hund
2. Hund und weitere Hunde
Jagdhund / Diensthund /
Blindehund / Militärhund |
Fr.
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150.00
200.00
5.00
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(nur Einschreibegebühr)
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