Sozialberatung
Alle mündigen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Fischenthal, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage befinden, können die Dienste des Sozialamtes in Anspruch stellen.
Ziele der Sozialhilfe
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe werden von der seit 1. Januar 2000 gültigen Bundesverfassung ausdrücklich garantiert. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist kantonal geregelt und im Kanton Zürich sind für die Gewährung der Sozialhilfe die Gemeinden zuständig.
Nebst der Existenzsicherung ist die (Wieder-) Eingliederung von arbeitsfähigen erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel der Sozialhilfe. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert. Nach Möglichkeit bietet die Sozialberatung Plätze in Arbeitsprogrammen und -projekten, welche die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen.
Höhe der Sozialhilfe
Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach der Kompetenzordnung und den Richtlinien der Fürsorgebehörde der Gemeinde Fischenthal, die sich eng an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS anlehnen.